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AGB

§ 1 Gegenstand des Vertrages und Art der Leistung

(1) Die Behandler*in bietet eine manuelle Körperarbeit nach der Gantke® Faszien-Methode an. Es handelt sich um eine körperbezogene Wohlfühl- und Entspannungsbehandlung, die der allgemeinen Steigerung des Wohlbefindens, der Körperwahrnehmung und der Entspannung des Bindegewebes dient.

(2) Die Behandlung stellt ausdrücklich KEINE Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) oder eine ärztliche Tätigkeit dar. Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheiten behandelt, keine Heilversprechen abgegeben und keine Aussagen über Linderung oder Heilung gemacht. Die Behandlung ersetzt keinen Arztbesuch und keine medizinische oder heilpraktische Therapie.

(3) Die Klient*in nimmt zur Kenntnis, dass bei bestehenden oder vermuteten Erkrankungen, Beschwerden oder körperlichen Auffälligkeiten vor und während der Behandlung eine ärztliche oder heilpraktische Abklärung eigenverantwortlich zu erfolgen hat.

 § 2 Eigene Gefahr und Mitwirkungspflichten

(1) Die Behandlung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr der Klient*in. Eine Haftung der Behandler*in für gesundheitliche Folgen, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, ist ausgeschlossen.

(2) Die Klient*in verpflichtet sich, vor Behandlungsbeginn wahrheitsgemäß und vollständig über alle relevanten gesundheitlichen Umstände Auskunft zu geben, insbesondere über: • akute oder chronische Erkrankungen • Schwangerschaft • frische Operationen, Verletzungen oder Hautveränderungen • Thrombosen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Tumorerkrankungen • Einnahme blutverdünnender oder anderer wesentlicher Medikamente • Implantate, Bandscheibenvorfälle oder sonstige relevante Vorerkrankungen

(3) Verschweigt die Klient*in solche Umstände, übernimmt die Behandler*in für etwaige Folgen keine Haftung.

§ 3 Honorar und Zahlungsmodalitäten

(1) Das Honorar pro Behandlungseinheit wird vorher in CHF (inkl. ggf. anfallender USt.) vereinbart.

(2) Das Honorar ist im Voraus, spätestens vor Beginn der jeweiligen Behandlung, in voller Höhe zu entrichten. Die Zahlung kann per Überweisung (Eingang vor Termin), per EC-/Kreditkarte oder bar erfolgen.

(3) Bei Buchung mehrerer Behandlungseinheiten oder einer Behandlungsserie ist der Gesamtbetrag vor Beginn der ersten Einheit fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Absage- und Stornoregelung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen in Textform (E-Mail, SMS, WhatsApp) mitgeteilt werden. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage.

(2) Erfolgt die Absage rechtzeitig, also mehr als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entstehen der Klient*in keine Kosten. Das Risiko des frei gewordenen Termins trägt in diesem Fall die Behandler*in.

(3) Erfolgt die Absage innerhalb von weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder erscheint die Klient*in ohne Absage nicht zum Termin, trägt die Klient*in die Ausfallkosten in Höhe des vollen Honorars – unabhängig vom Grund der Absage. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden hierauf angerechnet.

§ 5 Verhalten während der Behandlung

(1) Die Behandlung erfolgt in einem professionellen, therapeutischen Rahmen. Die Behandler*in bietet ausschließlich körperbezogene Faszienarbeit an. Erotische, sexuelle oder anderweitig grenzüberschreitende Dienstleistungen werden ausdrücklich NICHT angeboten.

 

(2) Die Behandler*in behält sich vor, die Behandlung jederzeit und ohne weitere Begründung abzubrechen, wenn die Klient*in durch verbale Äußerungen, körperliche Handlungen oder Forderungen den professionellen Rahmen verlässt. Dies gilt insbesondere bei sexualisierten Äußerungen, Anspielungen, Aufforderungen oder Verhalten.

(3) Im Falle eines Abbruchs gemäß Abs. (2) bleibt der Honoraranspruch in voller Höhe bestehen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

(4) Die Behandlung erfolgt in angemessener Bekleidung (z. B. Unterwäsche, Sportbekleidung). Eine vollständig nackte Behandlung wird nicht durchgeführt. Die Behandler*in entscheidet eigenverantwortlich, welche Form der Bekleidung im Einzelfall behandlungstechnisch erforderlich und angemessen ist.

§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Die Behandler*in verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Behandlung anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Behandlung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Die separate Datenschutzerklärung wird der Klient*in mit Vertragsschluss ausgehändigt und ist Bestandteil dieses Vertrages.

§ 7 Individuelle Nebenabreden

(1) Über die allgemeinen Vertragsbestimmungen hinaus können die Parteien individuelle Vereinbarungen schriftlich in diesem Abschnitt festhalten. Hierzu zählen beispielsweise abweichende Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungen, Paket- oder Serienpreise, besondere Terminregelungen, Hinweise zu gesundheitlichen Besonderheiten oder sonstige Absprachen.

 

(2) Nur die in diesem Abschnitt schriftlich festgehaltenen Nebenabreden sind wirksam. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht und werden nicht Vertragsbestandteil.

(3) Änderungen oder Ergänzungen der hier festgehaltenen Nebenabreden bedürfen der Textform und sind von beiden Parteien zu bestätigen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Über die in § 7 schriftlich festgehaltenen Nebenabreden hinaus bestehen keine weiteren mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelfirma.

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